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30. Juli 2015

Zeltstadt Dresden: Das Land muss seinen Pflichten nachkommen

Gemeinsame Presseerklärung von Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, dem Kulturbüro Sachsen e.V., RAA Sachsen e.V., des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), des Netzwerks Asyl, Migration und Flucht (NAMF), Medinetz Dresden und der Initiative „Willkommen in Löbtau“ vom 30.07.2015

 

Die steigenden Zahlen von Geflüchteten sind seit langem Realität und bedürfen umfassender Konzepte. Davon ist beim Thema Asyl in Sachsen- zu Lasten der Geflüchteten - nichts erkennbar.

Rechtsanwältin Dr. Kati Lang vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) erklärt: „Der Freistaat Sachsen verletzt mit der Unterbringung von Flüchtlingen, in dem in Dresden errichteten Zeltlager Grund- und Menschenrechte. Die Gewährleistung von medizinischer Versorgung, menschenwürdiger Unterbringung, Schutz gegen rassistische Angriffe sowie hygienischen Standards ist staatliche Pflicht. Mit der Errichtung eines solchen Zeltlagers handeln die verantwortlichen Behörden entgegen dem geltenden Recht. Die Einhaltung verfahrensrechtlicher Standards wie der unverzüglichen Registrierung der Asylanträge, menschenwürdiger Unterbringung und Versorgung muss unverzüglich hergestellt werden.“

„Geflüchtete in diesem gesellschaftlichen Klima in Zelten unterzubringen, macht sie in höchstem Maße angreifbar für rassistische Gewalt. Zudem halten wir diese Form der Unterbringung von zum Teil traumatisierten Menschen für inakzeptabel.“ kritisiert Kathrin Bastet von Weiterdenken - Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen.


Das „Medinetz Dresden“ kritisiert: „Die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge in der Zeltstadt ist unzureichend. Das Dresdner Rote Kreuz ist sehr engagiert, eine ärztliche Versorgung durch das DRK ist jedoch nicht möglich. Engagierte Dresdner ÄrztInnen versuchen diese durch das Innenministerium verantwortete Versorgungslücke durch freiwillige Arbeit im Zeltlager aufzufangen. Diese Notlösungen können eine regelmäßige, fachlich kompetente ärztliche Versorgung nicht ersetzen. Unbedingt notwendig ist hier die Einrichtung einer regelmäßigen, zunächst täglich stattfindenden allgemeinärztlichen und pädiatrischen Sprechstunde in der auch kompetente DolmetscherInnen zur Verfügung stehen. Innenminister Ulbig muss sich dringend um funktionierende Strukturen kümmern!“

Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen e.V. fordert: „Es braucht durch die politisch Verantwortlichen eine verbindliche, klar terminierte und öffentlich kommunizierte Information darüber, bis wann das als Erstaufnahmeeinrichtung fungierende Zeltlager aufrechterhalten wird. Diese Interimslösung kann und darf kein dauerhafter Zustand für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Sachsen sein.“

Stefan Stein vom „Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden“ (NAMF) sagt: „Der Freistaat darf sich auch nicht aus der Verantwortung stehlen und sich bei der ausreichenden Versorgung der Geflüchteten auf die Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft verlassen. Diese erkennbar große Hilfsbereitschaft ist zweifelsohne eine positive Entwicklung- kann aber nicht die planerischen Versäumnisse, schlechte Kommunikation und Ignoranz der politisch Verantwortlichen, insbesondere des Sächsischen Innenministeriums, auffangen.“

Frederik Kuschewski von der Initiative „Willkommen in Löbtau“ betont: „Es muss grundsätzlich gewährleistet werden, dass nicht-staatliche Hilfs-und Beratungsangebote freien Zugang zu den Geflüchteten haben und diese professionell über ihre Rechte im Asylverfahren informiert werden.“

Robert Kusche, Geschäftsführer des Bereichs Opferberatung des RAA Sachsen e.V. hat wiederholt betont: „Flüchtlinge bedürfen des besonderen Schutzes durch den Staat. Insbesondere, weil es in Sachsen ein nicht unerhebliches Potential an Menschen gibt, die vor rassistisch motivierter Gewalt, Brandstiftung und Hetze nicht zurückschrecken. Ereignisse der letzten Monate machen dies erschreckend deutlich.“

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