Ich finde die Arbeit des NDK wichtig, weil …

ich der Meinung bin, dass es in jeder sächsischen und ostdeutschen Kleinstadt Menschen, Initiativen und Vereine braucht, die auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam machen ...

Tobias Burdukat (Pudding) – Dorf der Jugend Grimma
Geschlafen wird später!
HomeWas wir machenDokumentation › Urteil des Landgerichtes Leipzig gegen Schläger

12. April 2017

Urteil des Landgerichtes Leipzig gegen Schläger

Naunhof/ Leipzig: Zwei Jahre und elf Monate Haft lautete das Urteil der Achten Strafkammer des Landgerichtes Leipzig im Prozess gegen Maik E., einen Schläger von Naunhof. 

Die Kammer verurteilte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (der Angeklagte soll einen Hitlergruß gezeigt haben). E. muss zudem eine Alkoholtherapie beginnen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft argumentierte: „Die Tritte und Schläge gegen das wehrlose Opfer waren von einer hohen Intensität geprägt. Dass das Opfer an den Folgen nicht verstarb, ist allein glücklichen Umständen zu verdanken. Wäre die Tat tödlich geendet, hätte niemand an dem Vorsatz gezweifelt“. E. hatte am Abend des 3. Juni 2016 den gleichaltrigen Michael S. in der Naunhofer Ladestraße unvermittelt von der Trage eines Rettungswagens gezerrt und mit Schlägen und Tritten brutal verprügelt, weil er ihn als mutmaßlichen Drogendealer wiedererkannt haben will. Quelle: LVZ, 12.04.2017

‹ zurück zur Übersicht