Gemeinsame Presseerklärung von Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, dem Kulturbüro Sachsen e.V., RAA Sachsen e.V., des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), des Netzwerks Asyl, Migration und Flucht (NAMF), Medinetz Dresden und der Initiative „Willkommen in Löbtau“ vom 30.07.2015
Die steigenden Zahlen von Geflüchteten sind seit langem Realität und bedürfen umfassender Konzepte. Davon ist beim Thema Asyl in Sachsen- zu Lasten der Geflüchteten - nichts erkennbar.
Rechtsanwältin Dr. Kati Lang vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) erklärt: „Der Freistaat Sachsen verletzt mit der Unterbringung von Flüchtlingen, in dem in Dresden errichteten Zeltlager Grund- und Menschenrechte. Die Gewährleistung von medizinischer Versorgung, menschenwürdiger Unterbringung, Schutz gegen rassistische Angriffe sowie hygienischen Standards ist staatliche Pflicht. Mit der Errichtung eines solchen Zeltlagers handeln die verantwortlichen Behörden entgegen dem geltenden Recht. Die Einhaltung verfahrensrechtlicher Standards wie der unverzüglichen Registrierung der Asylanträge, menschenwürdiger Unterbringung und Versorgung muss unverzüglich hergestellt werden.“
„Geflüchtete in diesem gesellschaftlichen Klima in Zelten unterzubringen, macht sie in höchstem Maße angreifbar für rassistische Gewalt. Zudem halten wir diese Form der Unterbringung von zum Teil traumatisierten Menschen für inakzeptabel.“ kritisiert Kathrin Bastet von Weiterdenken - Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen.