Ich finde die Arbeit des NDK wichtig, weil …

das NDK selbstbewußt, aber nicht selbstgefällig, selbstkritisch, aber nicht selbsterhöhend ist, weil es überzeugt und überzeugend auch auf Menschen mit anderer Meinung zugeht, und weil es nichts und niemanden über einen Kamm schert, doch Probleme klar anspricht."

Carl Rößler – Dipl.Ing., Mitarbeiter Stadtverwaltung i.R.
Geschlafen wird später!
HomeWas wir machenDokumentation › Urteil des Landgerichtes Leipzig gegen Schläger

12. April 2017

Urteil des Landgerichtes Leipzig gegen Schläger

Naunhof/ Leipzig: Zwei Jahre und elf Monate Haft lautete das Urteil der Achten Strafkammer des Landgerichtes Leipzig im Prozess gegen Maik E., einen Schläger von Naunhof. 

Die Kammer verurteilte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (der Angeklagte soll einen Hitlergruß gezeigt haben). E. muss zudem eine Alkoholtherapie beginnen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft argumentierte: „Die Tritte und Schläge gegen das wehrlose Opfer waren von einer hohen Intensität geprägt. Dass das Opfer an den Folgen nicht verstarb, ist allein glücklichen Umständen zu verdanken. Wäre die Tat tödlich geendet, hätte niemand an dem Vorsatz gezweifelt“. E. hatte am Abend des 3. Juni 2016 den gleichaltrigen Michael S. in der Naunhofer Ladestraße unvermittelt von der Trage eines Rettungswagens gezerrt und mit Schlägen und Tritten brutal verprügelt, weil er ihn als mutmaßlichen Drogendealer wiedererkannt haben will. Quelle: LVZ, 12.04.2017

‹ zurück zur Übersicht